Virtuelles Office Management und Sekretariat für KMUs, Startups und Einzelunternehmer
Sie sind hier: Startseite » Kontakt » AGB

AGB

AGB Stand 06.06.2023

1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Andrea Jebens und ihren Auftraggebern.
1.2 Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Andrea Jebens behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2 Gegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
2.2 Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot von Andrea Jebens fest. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Meine Dienstleistungen in der Buchhaltung umfassen nur das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle. Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach §6 Nr. 4 StBerG. Eine steuerrechtliche Beratung führt ausschließlich ihr Steuerberater durch.

3 Angebot und Preise
3.1 Andrea Jebens erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers ein Angebot. Angebote sind freibleibend.
3.2 Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Preisen und Leistungsumfang. Alle Preise sind in Euro beziffert. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19%.
Unvorhersehbare Zusatzleistungen oder Zuschläge können schriftlich vereinbart werden. Alle erforderlichen Beistellungen, Ausstattungen, Spesen, Auslagen, Kosten für Dritte (mit Ausnahme von Subunternehmern der Auftragnehmerin) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen.
3.3 Eine Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 5-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 5 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 5 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.
3.4 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist Andrea Jebens auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
3.5 Stornierung von Aufträgen durch den Kunden berechtigen Andrea Jebens, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tage der Beauftragung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

4 Vertrag
4.1 Vertragsparteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber und Andrea Jebens.
4.2 Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt als angenommen und der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Auftragsannahme von Andrea Jebens schriftlich (auch in Form einer E-Mail) bestätigt wurde.
4.3 Als Ausführungszeitraum wird der im Vertrag angegebene Beginn der Lieferzeit bis zum Fertigstellungstermin festgelegt.
4.4 Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch Andrea Jebens hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten.
4.5 Als regelmäßige Arbeitstage gelten wöchentlich Montage bis Freitage. Samstage, Sonn- und Feiertage sind arbeitsfreie Tage. Hiervon abweichende Regelungen müssen im Vertrag vereinbart werden.

5 Widerrufsrecht /Kündigung
5.1 Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Andrea Jebens das Recht, den Auftrag schriftlich zu widerrufen.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
5.3 Andrea Jebens ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
5.4 Kann Andrea Jebens Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat Andrea Jebens ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die Andrea Jebens keinen Einfluss auszuüben vermag.
5.5 Andrea Jebens ist nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn Andrea Jebens von ihrem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht.

6 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber wird Andrea Jebens bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sind unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

7 Leistungsverzögerungen.
7.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Andrea Jebens die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder grob fahrlässig verursacht wurden, hat Andrea Jebens nicht zu vertreten. Andrea Jebens ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.
7.2 Andrea Jebens kann von dem im Vertrag angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist.
7.3 Kommt Andrea Jebens mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Andrea Jebens eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält.
7.4 Kommt der Auftraggeber seiner vorgenannten Mitwirkungsplicht nicht nach und die notwendigen Angaben und Unterlagen sind nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich der Fertigstellungstermin dementsprechend.


8 Feststellung der Auftragsbeendigung /Abnahme
8.1 Hat Andrea Jebens die vereinbarten Leistungen erbracht und entsprechen diese der vertraglich geschuldeten, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
8.2 Die erstellten Leistungen werden dem Auftraggeber je nach Absprache per E-Mail, über eine cloudbasierte Speicherung oder auf einem Speichermedium per Post oder persönlich übergeben. Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet Andrea Jebens nicht.
8.3 Die vereinbarten Leistungen gelten als erbracht, wenn Andrea Jebens die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat oder die Daten nachweisbar an den Auftraggebern abgeschickt wurden.
8.4 Der Abnahmetatbestand liegt vor, wenn der Auftraggeber dies schriftlich bestätigt hat oder der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen mit schriftlicher Begründung widersprochen hat oder der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Auftraggeber die Rechnung von Andrea Jebens ohne Vorbehalte begleicht.
8.5 Bis zur rechtskräftigen Abnahme bleibt der Eigentumsvorbehalt für gelieferte Waren bei Andrea Jebens.

9 Mängelbeseitigung / Haftung
9.1 Andrea Jebens versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch höhere Gewalt oder durch technische Störungen verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten.
9.2 Andrea Jebens können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden. Insbesondere haftet Andrea Jebens nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers entstehen.
9.3 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Andrea Jebens dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit.
Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder bearbeitet lassen hat, und/oder falls der Auftraggeber das gelieferte Produkt einer dritten Partei übergeben hat.
9.4 Die genannten Haftungsgründe sind abschließend. Für sonstige Schäden (z.B. Art der Versendung, entgangenen Gewinns, sonstigen mittelbaren Schadens o.a.) übernimmt Andrea Jebens keinerlei Haftung - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.5 Die Haftung wird auf die Hälfte des Auftragswertes begrenzt. Die Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf maximal 5 % des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.

10 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
10.1 Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, Websites usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
10.2 Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

11 Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung wird umgehend nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig und ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Andrea Jebens berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen und eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
11.2 Bei umfangreichen Aufträgen kann Andrea Jebens einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
12.1 Auftraggeber und Andrea Jebens sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und sonst zu verwerten. Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag auf dem System von Andrea Jebens gespeichert wurden, sind nach rechtskräftiger Abnahme durch den Auftraggeber unwiderruflich zu löschen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen Andrea Jebens und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.
12.3 Bei allen Aufträgen werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und die Schweigepflicht eingehalten.
12.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.

13 Dienstleistung zu Buchhaltung/Steuern
Meine Dienstleistungen in der Buchhaltung umfassen das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle. Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach §6 Nr. 4 StBerG. Eine steuerrechtliche Beratung führt ausschließlich ein Steuerberater durch.

14 Sonstiges
14.1 Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oldesloe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr vom Andrea Jebens (folgend Auftragnehmer genannt) und ihren Auftraggebern.
1.2 Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Der Auftagenehmer behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2 Gegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
2.2 Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot vom Auftragnemer fest. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3 Angebot und Preise
3.1 Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers ein Angebot. Angebote sind freibleibend. Besondere Ausführungswünsche (Datenformat, Ausgabemedium, Anzahl der Ausfertigungen usw.) hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitzuteilen.
3.2 Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Preisen und Leistungsumfang. Alle Preise sind in Euro beziffert. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Unvorhersehbare Zusatzleistungen oder Zuschläge können schriftlich vereinbart werden. Alle erforderlichen Beistellungen, Ausstattungen, Spesen, Auslagen, Kosten für Dritte (mit Ausnahme von Subunternehmern der Auftragnehmerin) sind von dem Kunden zusätzlich zu zahlen.
3.3 Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 5-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 5 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 5 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.
3.4 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

4 Vertrag
4.1 Vertragsparteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer.
4.2 Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt als angenommen und der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Auftragsannahme vom Auftragnehmer schriftlich (auch in Form einer E-Mail) bestätigt wurde.
4.3 Als Ausführungszeitraum wird der im Vertrag angegebene Beginn der Lieferzeit bis zum Fertigstellungstermin festgelegt.
4.4 Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch den Auftragnehmer hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten.
4.5 Als regelmäßige Arbeitstage gelten wöchentlich Montage bis Freitage. Samstage, Sonn- und Feiertage sind arbeitsfreie Tage. Hiervon abweichende Regelungen müssen im Vertrag vereinbart werden.

5 Widerrufsrecht /Kündigung
5.1 Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Andrea Jebens das Recht den Auftrag schriftlich zu widerrufen.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
5.4 Kann der Auftragnehmer Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat der Auftragnehmer ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss auszuüben vermag.
5.5 ist nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftragnehmer von ihrem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht.

6 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber wird der Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sind unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

7 Leistungsverzögerungen.
7.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Auftragnehmer die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder grob fahrlässig verursacht wurden, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.
7.2 Der der Auftragnehmerkann von dem im Vertrag angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist.
7.3 Kommt Andrea Jebens mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Andrea Jebens eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält.
7.4 Kommt der Auftraggeber seiner vorgenannten Mitwirkungsplicht nicht nach und die notwendigen Angaben und Unterlagen sind nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich der Fertigstellungstermin dementsprechend.

8 Feststellung der Auftragsbeendigung /Abnahme
8.1 Hat der der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht und entsprechen diese der vertraglich geschuldeten, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit.

8.2 Die erstellten Leistungen werden dem Auftraggebern je nach Absprache per E-Mail, über eine cloudbasierte Speicherung oder auf einem Speichermedium per Post oder persönlich übergeben. Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet der der Auftragnehmer nicht.
8.3 Die vereinbarten Leistungen gelten als erbracht, wenn der der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat oder die Daten nachweisbar an den Auftraggebern abgeschickt wurden.
8.4 Der Abnahmetatbestand liegt vor, wenn
 der Auftraggeber dies schriftlich bestätigt hat oder
 der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen mit schriftlicher Begründung widersprochen hat oder
 der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder
 der Auftraggeber die Rechnung vom der Auftragnehmerohne Vorbehalte begleicht
8.5 Bis zur rechtskräftigen Abnahme bleibt der Eigentumsvorbehalt für gelieferte Waren bei dem der Auftragnehmer

9 Mängelbeseitigung / Haftung
9.1 Der der Auftragnehmer versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch höhere Gewalt oder durch technische Störungen verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten.
9.2 Der der Auftragnehmer kann Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden. Insbesondere haftet der der Auftragnehmer nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers entstehen.
9.3 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit.
Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder bearbeitet lassen hat, und/oder falls der Auftraggeber das gelieferte Produkt einer dritten Partei übergeben hat.
9.4 Die genannten Haftungsgründe sind abschließend. Für sonstige Schäden (z.B. Art der Versendung, entgangenen Gewinns, sonstigen mittelbaren Schadens o.a.) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.5 Die Haftung wird auf die Hälfte des Auftragswertes begrenzt. Die Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf maximal 5 % des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.

10 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
10.1 Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, Websites usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
10.2 Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

11 Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung wird umgehend nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig und ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen und eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
11.2 Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
12.1 Auftraggeber und der Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und sonst zu verwerten. Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag auf dem System von dem Auftragnehmer gespeichert wurden, sind nach rechtskräftiger Abnahme durch den Auftraggeber unwiderruflich zu löschen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.
12.3 Bei allen Aufträgen werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und die Schweigepflicht eingehalten.
12.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.

13 Sonstiges
13.1 Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Voerde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen